Die Kunst ist frei – das garantiert das Grundgesetz - aber nicht rechtsfrei. Durch die rasante Entwicklung ständig neuer Technologien kann geistiges Eigentum von Künstlern, Kreativen und Kulturschaffenden heute auf immer neuen Wegen verbreitet und von Dritten genutzt werden. Die Digitalisierung und Vernetzung der modernen Informationsgesellschaft haben ebenfalls dazu beigetragen, Geistes-und Gedankengut zu vermarkten, neue Geschäftsmodelle und eine regelrechte Urheberindustrie aufzubauen, die viele neue Einnahmequellen generiert. Selbständige Kreative müssen hier ihre Rechte und Ansprüche kennen, wenn sie sich erfolgreich in der Kultur-und Kreativwirtschaft behaupten wollen.
In diesem Blockseminar werden die Grundzüge des Urheber-, Design- und Markenrechts sowie des Wettbewerblichen Nachahmungsschutzes vermittelt. Anhand von vielen praktischen Fällen wird das Ineinandergreifen der verschiedenen Rechtsgebiete veranschaulicht, wodurch die Teilnehmer:innen für die typischen Fallstricke in der Branche sensibilisiert werden.
Voraussetzung Teilnehmende:
Internetfähiges Laptop, Schreibzeug.
: Fr. Dorothee Lanc, RAin
: Teilnahmezertifikat